- Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst Verbindlichkeit durch die Auftragsbestätigung der Verteilerfirma. Preisangebote
werden zzgl. ges. MwSt. in € angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.
- Preise für Verteilungen von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per 1000 Stück angegeben und berechnet.
Die Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendungen sowie nach der Aufgabenstellung der Verteilart und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete berechnet. Unterliegt der vereinbarte Auftrag der Überschreitung von Format und Gewicht der Werbesendung sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Verteilgebiet, so ist ein von der Verteilfirma neu festgesetzter und entsprechend höherer Preis als vereinbart zu zahlen. Sendungen, die über Briefkästen zur Verteilung gelangen, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 %.
- Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zu verteilenden Sendungen rechtzeitig an die Anschrift der Verteilfirma frei Haus anzuliefern.
Die Verteilfirma haftet für die sorgsame Lagerung und Behandlung der Sendungen in ihren Räumen. Kosten entstehen dem Auftraggeber durch die Lagerung nicht.
- Unter rechtzeitiger Anlieferung ist der Eingang des Verteilgutes mindestens 3 Werktage vor Verteilbeginn bei der vereinbarten Lieferanschrift zu verstehen.
Wartezeiten, die durch Anlieferung und Übernahme eventuell entstehen sollten, gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftraggebers.
- Bei vereinbarten Verteilterminen werden die zur Verteilung einzusetzenden
Verteilgruppen verbindlich eingeplant. Falls der Auftraggeber aus irgendwelchen Gründen die Termine nicht einhalten kann, werden hierdurch zwangsläufig Arbeitspausen entstehen. Diese Arbeitspausen werden als Auftragserfüllung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Da die Dienstleistung im Bereich Haushaltwerbung hochgradig lohnintensiv ist, empfiehlt es sich für den Auftraggeber, hierauf besonders zu achten.
- Grundlagen für die Durchführung eines erteilten Auftrages sind die nachfolgenden Durchführungsrichtlinien.
I. Verteilart
A) Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Haushalte durch Einstecken der Exemplare in Briefkästen. Pro Briefkasten wird ein Exemplar gesteckt. Ausnahme: Vom Auftraggeber wird schriftlich eine andere Ausdeckungsquote gewünscht.
B) Sollten in einem Haus mit mehr als 3 Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden sein, sondern lediglich ein Sammelbriefkasten für das ganze Haus, so wird nur 1 Exemplar eingesteckt.
C) Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.
D) Werbeexemplare werden ausschließlich an private Haushalte verteilt.
E) Auf mit einem Einwurfverbot versehenen Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbar angebrachten Aufkleber) wird geachtet.
F) Von der Verteilung ausgenommen sind: Gewerbebetriebe, Büros, Kaufhäuser, Heime, Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und Werksgelände sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.
II. Beanstandungen/Reklamationen
A) Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb 3 Tagen nach ihrer Entstehung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Haus-Nr. der Verteilung sowie den Namen des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
B) Beanstandungen und Reklamationen werden unverzüglich geprüft und anschließend hierzu Stellung genommen.
C) Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet die Verteilfirma Kostenfreiheit insofern, als die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen Einzel-Verteilbezirkes entweder gutgeschrieben wird oder nach Absprache mit dem Auftraggeber von der Rechnung abgezogen werden kann. Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenzüge oder Verteilbezirks-Teile nachweislich nur teilweise oder aber gar nicht beschickt wurden.
D) Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berechtigt nicht zum Abzug von der Rechnung.
E) Wie allgemein üblich, gelten 5% Streuverlust nicht als Mängel.
- Für Überdrucke gelten folgende Regelungen als vereinbart:
Die Druckereien liefern in der Regel Überdrucke mit an, die bis zu 10% der Gesamtmenge ausmachen können, ohne das die Mengen in den Lieferscheinen der Druckereien gesondert ausgewiesen sind. Diese Überdrucke und eventuelle Reste von Werbesendungen werden durch die Verteilerfirma bis zu 2 Wochen nach einer Teiloder Gesamtverteilung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht besteht für die Verteilfirma nicht.
- Der Auftraggeber haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für die Substanz der Warenproben.
Eine Haftung der Verteilerfirma wird ausgeschlossen. Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Sendungen wegen Beanstandungen des Inhaltes oder der Form (aus technischer Sicht heraus) abzulehnen. Dies kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen geschehen. Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt. Die Verteilfirma behält sich vor, Objekte, die Fremdanzeigen enthalten, abzulehnen.
- Die Verteilfirma übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahmen erhofften, jedoch nicht eingetretenen Erfolg.
- Die Verteilfirma ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zur Durchführung eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung für die Verteilfirma bleibt in diesem Fall bestehen.
- Rechnungslegung erfolgt nach Abschluß der Aktion als Gesamtrechnung oder wahlweise als wöchentliche Teilrechnung.
Die Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung netto Kasse ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie der Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann durch die Verteilfirma bis zur vollständigen Bezahlung zurückgestellt und für die noch verbleibende restliche Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
- Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so behält sich die V.I.A. - Verteilung im Auftrag GmbH zur Beitreibung ihrer Forderungen, etwa die Beauftragung eines Inkasso-Büros oder eines Rechtsanwalts, vor.
- Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet die Verteilfirma nicht. Des weiteren entfällt die Haftung für die Minderung des
Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch oder Versand. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluß gekündigt werden.
- Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
- Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende Geschäftsbedingungen, so haben die Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer Vorrang und gelten ausschließlich.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der umseitig benannten Firma.
- Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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